3G am Arbeitsplatz – Umsetzung mit qmBase

Seit dem 24.11.2021 gelten die 3G Regeln auch am Arbeitsplatz. Was bedeutet das für Sie und wie erfüllen Sie diese Anforderungen möglichst unkompliziert und ohne Fehler?

Wie Sie die Anforderungen mit qmBase lösen, erfahren Sie hier.

In diesem Blog wollen wir Ihnen einen Überblick über die Regeln geben und einen Vorschlag machen, wie Sie die Anforderungen mit qmBase möglichst einfach lösen können. Für einen umfassenderen Überblick empfehlen wir Ihnen diesen Artikel der Tagesschau. Für eine kurze Zusammenfassung bleiben Sie hier.

Aktuelle 3G-Regeln

Gilt die 3G-Regel auch in Unternehmen?

Die von Bund und Ländern beschlossene Vorgabe, die bis einschließlich zum 19. März 2022 gilt, betrifft alle Arbeitgeber und Beschäftigte, die eine sogenannte Arbeitsstätte betreten. Dazu zählen nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowohl Büros und Werkshallen als auch Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes. Auch für Baustellen, Verkehrswege, Lager- und Sanitärräume sowie Kantinen muss ein entsprechender 3G-Nachweis vorliegen. Lediglich das Homeoffice und das Arbeiten in Fahrzeugen sind von der Regel ausgenommen.

Wie und wer kontrolliert?

Für die Überprüfung der 3G-Nachweise vor dem Betreten der Arbeitsstätte ist der jeweilige Arbeitgeber verantwortlich. Somit muss jeder Mitarbeiter am Werkstor oder an der Bürotür abgefangen und kontrolliert werden. Wie genau - ob über eigenes Personal oder externe Dritte -, ist den Unternehmen selbst überlassen. Alternativ könnte der Nachweis auch über E-Mail erbracht werden. Dies könnte allerdings unter Umständen zu datenschutzrechtlichen Problemen führen.

Welche Nachweise sind möglich?

Um Zugang zur Arbeitsstätte zu erhalten, ist seit dem 24.11.2021 ein Impfzertifikat, ein Genesenennachweis oder ein negatives Testergebnis - gegebenenfalls in Kombination mit einem Personalausweis - notwendig. Ungeimpfte benötigen einen maximal 24 Stunden alten Schnelltest, der von einem "Leistungserbringer", sprich Testzentren oder Arztpraxen, durchgeführt werden muss. Ein Selbsttest zu Hause ist nicht ausreichend. Ein PCR-Test darf laut BMAS 48 Stunden zurückliegen. Die 3G-Nachweispflicht gilt auch für Beschäftigte, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Ausnahmen gibt es aber dennoch: Arbeitnehmer dürfen eine Arbeitsstätte betreten, um sich dort impfen oder unter Aufsicht testen zu lassen.

Welchen Vorteil haben Geimpfte und Genesene?

Geimpfte und Genesene können ihre Nachweise einmalig beim Arbeitgeber hinterlegen und sind damit von den täglichen Kontrollen befreit. Bei vielen Betrieben geschieht das über die Speicherung der Information auf dem Mitarbeiterausweis. Vorgesetzte müssen ihren beschäftigten die Möglichkeit geben den Status in einem Vier-Augen-Gespräch mitzuteilen. Laut BMAS haben Unternehmen allerdings weiterhin nicht das Recht, den Impfstatus ihrer Mitarbeiter direkt abzufragen. Wer also seinen Impfstatus nicht preisgeben will, muss einen negativen Corona-Test vorweisen.

Was passiert mit den abgefragten Daten?

Die Daten müssen spätestens sechs Monate nach ihrer Erhebung gelöscht werden. Außerdem darf der Arbeitgeber sie nicht an Dritte weitergeben. Das BMAS empfiehlt, Kontrolllisten zu führen.

Gelten die Kontrollen als Arbeitszeit?

Nein, die Kontrollen gelten nicht als Arbeitszeit. Daher könnte es sein, dass gerade zu Schichtwechseln mit Wartezeiten gerechnet werden muss je nachdem wie die Kontrollen organisiert werden.

Was passiert, wenn sich Beschäftigte den 3G-Kontrollen verweigern?

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Angestellten den Zugang ohne die entsprechenden Nachweise zu verweigern. Kann die entsprechende berufliche Tätigkeit dann nicht im Homeoffice erledigt werden, haben die Betroffenen auch keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Zeit. Bei einer dauerhaften Weigerung droht Arbeitnehmern eine Abmahnung und als letztes Mittel sogar die Kündigung.

Wie wird kontrolliert und welche Strafen drohen?

Die Überwachung der 3G-Kontrollen ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Zuständig seien die Ordnungsämter oder Polizeibehörden der Länder, teilte das BMAS mit. "Wir gehen von Schwerpunktkontrollen aus", so die Sprecherin. Das könne jedoch selbst von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Eins steht aber fest: Bei Verstößen gegen die Kontroll- und Mitführungspflichten von 3G-Nachweisen droht den Unternehmen ein Bußgeld von bis 25.000 Euro.
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Ohne Impfzertifikat, ein Genesenennachweis oder ein negatives Testergebnis kommen Sie seit dem 24.11.2021 nicht mehr an Ihren Arbeitsplatz.

3G-Regeln mit qmBase umsetzen

Umsetzung mit qmBase

Mit qmBase können Sie sich das Leben leichter machen. Schaffen Sie die Möglichkeit für Mitarbeiter selbst Nachweise zu hinterlegen und behalten Sie den Überblick über den Status aller Mitarbeiter.

Ablauf im Betrieb

  1. Der Mitarbeiter meldet sich vor der Arbeit bei qmBase an.
  2. Auf der Startseite erscheint ein Hinweis - Bitte Qualifikationen aktualisieren
  3. Der Mitarbeiter erhält die Möglichkeit über eine der vier Varianten die Eignung für sein Anforderungsprofil nachzuweisen. Zertifikate und Testnachweise können als Anhänge einfach hochgeladen werden.
  4. Vorgesetzte haben jederzeit die Möglichkeit den Status der Mitarbeiter live einzusehen. Jede Vorgesetzte sieht nur die Mitarbeiter seines Teams.

Vorbereitung

  • Sie übermitteln uns eine Liste aller Mitarbeiter z.B. als Excel Datei.
  • Sie erhalten ein fertig konfiguriertes qmBase System und können sofort loslegen.
  • Fügen Sie Ihre Mitarbeiter als Nutzer hinzu.
    • Personen mit gültiger E-Mail Adresse bekommen eine E-Mail Benachrichtigung.
    • Personen ohne gültige E-Mail Adresse müssen manuell freigeschaltet werden und bekommen ein vorgegebenes Passwort.

Kosten

  • Wir bieten ein Sonderpaket, dass dafür sorgt, dass alle Pflichten der 3G Regelung am Arbeitsplatz rechtssicher erfüllt werden.
  • Das Abonnements endet automatisch mit Ablauf der derzeitigen Regelung am 19. März 2022 am 31. März 2022 werden alle Daten automatisch gelöscht und der Zugang geschlossen.
  • Der Preis beträgt 1€ / Mitarbeiter und Monat bei einer Mindestabnahmemenge von 25 Mitarbeitern (Accounts).
  • Sollten die Corona Anforderungen länger bestehen bleiben, kann das Abonnement zu den bestehenden Konditionen verlängert werden.

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