Unternehmen erreichen durch die Einführung eines gelebten Qualitätsmanagements einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Für Pflegeeinrichtungen, sowohl stationär als auch ambulant ist die Implementierung unumgänglich, da verpflichtend. Was ist bei der Einführung des Qualitätsmanagements in der Pflege beachten? Welche Lösungen bieten sich zur Umsetzung der Anforderungen an? Wie laufen Qualitätsprüfungen ab? Auf diese Fragen werden wir Ihnen in diesem Artikel antworten geben.
Wie ist die gesetzliche Lage bezüglich Qualitätsmanagement in der Pflege?
Bereits im Jahr 2001 wurde das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz in Kraft gesetzt. In Abschnitt zwei des § 112 Qualitätsverantwortung im “Sozialgesetzbuch (SGB XI) - Elftes Buch - Soziale Pflegeversicherung” heißt es:
“(2) Die zugelassenen Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, Maßnahmen der Qualitätssicherung sowie ein Qualitätsmanagement nach Maßgabe der Vereinbarungen nach § 113 durchzuführen, Expertenstandards nach § 113a anzuwenden sowie bei Qualitätsprüfungen nach § 114 mitzuwirken. Bei stationärer Pflege erstreckt sich die Qualitätssicherung neben den allgemeinen Pflegeleistungen auch auf die medizinische Behandlungspflege, die Betreuung, die Leistungen bei Unterkunft und Verpflegung (§ 87) sowie auf die Zusatzleistungen (§ 88).”
Bei den erwähnten Expertenstandards handelt es sich laut dem Bundesministerium für Gesundheit, um wissenschaftlich fundierte, fachlich erprobte Verfahren, die sich mit einem fachspezifischen Themenfeld auseinandersetzen. Darunter fallen beispielsweise Versorgung von chronischen Wunden, Schmerzmanagement von akuten und chronischen Schmerzen, Entlassungsmanagement etc.
Hintergrund
In den letzten Jahren hat die Anzahl von pflegebedürftigen Menschen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen stetig zugenommen. Dies kann mehrere Ursachen haben: Zum einen kann es eine Auswirkung des demografischen Wandels sein, andererseits auch auf die Änderung der fünf Pflegegrade in das drei Stufen-Pflege-Modell zurückzuführen sein. Durch die Änderung werden mehr Menschen als pflegebedürftig eingestuft. Tatsache ist, dass durch die gestiegene Anzahl an Menschen mit Leistungsansprüchen, das öffentliche Interesse steigt. Gleichzeitig ist die Anzahl an qualifiziertem Fachpersonal in der Pflege gering - es herrscht Fachkräftemangel, der sogenannte Pflegenotstand. Diese Umstände können dazu führen, dass die Qualität der Behandlungen in Pflegeeinrichtungen nachlässt. Im Jahr 2001 wurde ein 417-seitiger Forschungsbericht der Forschungsgesellschaft für Gerontologie e.V. vom Institut für Gerontologie an der Universität Dortmund veröffentlicht.
Laut der Studie gab es zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keine Informationsgrundlage darüber, welche Mängel in der ambulanten (Alten-)Pflege auftreten. "Trotz der Ausweitung der fachlichen und öffentlichen Diskussion und der damit verbundenen Fortschritte fehlen bis heute systematische und verlässliche, d.h. methodisch kontrollierte, empirische Informationen zum Stand der Pflegequalität und zu Defiziten im ambulanten Sektor." Dabei waren bereits in den 1990er Jahren Skandale aus Pflegeeinrichtungen bekannt geworden. Die Studie zeigt unter anderem auf, dass es zum Zeitpunkt der Veröffentlichung eine hohe Fluktuation in Pflegeberufen gab, Weiterbildungsmöglichkeiten zwar angeboten, aber relativ wenig genutzt wurden. Beinahe die Hälfte der Befragten (45 %) bestätigen, das Auftreten von Qualitätsmängeln in der Pflege.
Besonderheiten des Qualitätsmanagements in der Pflege
Heutzutage werden in regelmäßigen Abständen unangekündigte Qualitätsprüfungen durch Prüfdienste des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) und der privaten Krankenversicherungen (PKV) durchgeführt und die Ergebnisse veröffentlicht.
Da diese Ergebnisse aber in der Vergangenheit überdurchschnittlich gut ausfielen und nicht die Realität in den Einrichtungen widerspiegelten, wurde im November 2019 eine neue Qualitätsprüfung eingeführt. Das neue indikatorengestützte Verfahren bezieht, laut der Internetseite pflege.de auch “[...] die Meinungen von Pflegebedürftigen selbst sowie von pflegenden Angehörigen, Leistungserbringern und Kostenträgern wie der Pflegekasse / Pflegeversicherung.” ein. Die Ergebnisse werden in Transparenzberichten für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Hier handelt es sich um eine Überprüfung, die Unabhängig von der Auditierung der Managementsysteme abläuft. Es steht den Einrichtungen und ambulanten Pflegediensten frei, welches Managementsystem Sie einführen wollen. Die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 : 2015 liegt an dieser Stelle natürlich nahe. Welche Anforderungen bei der Zertifizierung nach ISO 9001 : 2015 zu erfüllen sind, können Sie in diesem Artikel nachlesen.
In dem Forum "Das Gesundheitswesen" wurde im Jahr 2013 eine Studie mit dem Titel "Der aktuelle Stand des Qualitätsmanagements in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen" veröffentlicht. Die Studie kam unter anderem zu folgenden Ergebnissen:
- 4 von 5 befragten Pflegeeinrichtungen orientieren sich lt. eigenen Angaben an einem Qualitätsmanagement-Modell
- Der Durchdringungsgrad (also der Grad der geistigen Aneignung) dieser Qualitätsmanagement-Bemühungen in den Organisationen wird auf ca. 75% eingeschätzt wird
- Fast 90% aller Einrichtungen verfügen über einen Qualitätsmanagement-Beauftragten
- 75% der befragten Einrichtungen nutzen relevante Qualitätsmanagement-Instrumente (wie Pflegestandards, Befragungen, Qualitätszirkel)
- Im ambulanten Bereich besitzen laut eigener Angabe nur 32,1% der Einrichtungen ein Zertifikat oder Siegel (bzw. bereiten sich aktuell konkret darauf vor), im stationären Bereich sind es 41,5%
- Besonders häufig wurde eine Zertifizierung nach den Normen der DIN EN ISO 9001 durchgeführt
Die Ergebnisse beider Studien lassen darauf schließen, dass es innerhalb der letzten Jahre deutliche Verbesserungen in Bezug auf das Qualitätsmanagement in der Pflege gegeben hat. Die hohen Ansprüche von Klienten und deren Angehörigen, als auch gesetzliche Vorgaben und das öffentliche Interesse der Gesellschaft können hierfür ausschlaggebend gewesen sein. Kritische Qualitätskontrollen und unangekündigte Qualitätsprüfungen sind in diesem Sektor von besonders großer Bedeutung.
Bürokratieabbau
Laut dem Bundesministerium für Gesundheit beklagen die Pflegekräfte den bürokratischen Aufwand des Qualitätsmanagements, was im Hinblick auf das Arbeitspensum, die hohen Anforderungen und das mangelnde Fachpersonal, nicht verwunderlich ist. Dabei ist die Dokumentation im Qualitätsmanagement essenziell. 2015 wurde ein Strukturmodell entwickelt, dass den “Dokumentationsaufwand erheblich reduziert, ohne fachliche Qualitätsstandards zu vernachlässigen oder haftungsrechtliche Risiken aufzuwerfen.” (Bundesministerium für Gesundheit)
Dies soll vor allem dadurch realisiert werden, dass Qualitätsabweichungen und nicht Qualitätsstandards dokumentiert werden.
qmBase und das Qualitätsmanagement in der Pflege
Wichtig zu wissen: Die Einführung eines dynamischen und effizienten Qualitätsmanagements wird durch die Nutzung der Qualitätsmanagementsoftware qmBase unterstützt. Die Software erleichtert Ihnen den Umgang mit den gesetzlichen als auch normenspezifischen Anforderungen. Unsere Plattform ermöglicht Ihnen die Etablierung eines unternehmensweiten Dokumentenmanagements, Wissensmanagements, Reklamationsmanagements, Schulungsmanagements etc. Unsere Apps erleichtern Ihnen nicht nur die Umsetzung der Anforderungen des Qualitätsmanagements. Mit qmBase unterstützen wir Sie ebenfalls bei der Führung Ihrer Mitarbeiter, der Realisierung von Projekten und der allgemeinen Organisation Ihres Unternehmens.
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Quellen:
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